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Kontrolle von Spielplätzen und Freiflächen

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Betreiber/ Eigentümer von Spielplätzen sind nach Maßgabe der z. Zt. geltenden

Vorschriften, bei der Anlegung sowie der Pflege und Unterhaltung von Spielplätzen

verpflichtet, alle Maßnahmen zur Wahrung der Verkehrssicherheit durchzuführen.

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Die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung von Spiel- und Bolzplätzen
ergibt sich u. a. aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 2 BGB),
die dem Träger/ Betreiber des Spielplatzes obliegt. Darüber gelten einschlägige
Gesetze der jeweiligen Länder z.B. Berlin das Kinderspielplatzgesetz und der
entsprechenden Ausführungsvorschriften.

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Die Firma TEGEM Service GmbH übernimmt mit eigenem geschulten Fachpersonal

  • die visuellen Inspektionen

  • die operativen Inspektionen

  • die Hauptprüfungen

  • gemäß DIN EN 1176.

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Darüber hinaus werden Wartungsarbeiten und Instandsetzungsmaßnahmen, für
den gesamten Spielplatzbereich mitsamt allen Spielgeräten.

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Die Inspektionen werden auf Grundlage einer innovativen und revisionssicheren
Software, dokumentiert. Alle Inspektionen werden nachvollziehbar und plausibel in

einem entsprechenden Protokoll dargestellt.
Diese Dokumentation wird so geführt, dass sie in Streitfällen als Nachweis dafür dienen

kann, dass die Pflege und Unterhaltung des Spielplatzes gegenüber der
zuständigen Behörde, nachgewiesen werden kann. Gleichzeitig dient dies zum Nachweis,

dass der Betreiber seine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat.

 

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Unser gesamtes Portfolio finden Sie unter Leistungen.

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